Besonders auf öffentlich zugänglichen Kinderspielplätzen ist die sichere Benutzung der Spielgeräte wichtig. Neben dem sicheren Spielerlebnis der Kinder steht auch die haftungsrechtliche
Sicherheit des Betreibers im Vordergrund. Durch die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach BGB, ist dieser zu einer sicheren Einrichtung und laufender Kontrolle der Spielgeräte und des
Spielumfeldes verpflichtet. Einen Handlungsrahmen bietet hier, neben den Schriften der DGUV ( z.B. www.sichere-kita.de), die DIN EN 1176, Teil 1-7 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“.
Wir beraten Sie bei der Einrichtung eines Prüfmanagements und führen für Sie die jährliche Prüfung mit umfangreichen Prüfberichten und Empfehlungen durch. Gerne beraten wir Sie auch vor der
Einrichtung eines Spielplatzes zur sicheren Gestaltung, zu ausreichenden Abständen und der Auswahl sicherer Spielgeräte.