Betrieblicher Brandschutz

Im betrieblichen Brandschutz bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen an:

  • Stellung des Betrieblichen Brandschutzbeauftragten (BSB)
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Erstellen von Flucht - und Rettungswegplänen
  • Flucht- und Rettungswegkennzeichnung (neu ISO 7010)
  • Erstellen von Räumungskonzepten
  • Schulung von Räumungshelfern
  • Durchführen von Räumungsübungen
  • Löschmittel- und Feuerlöscherplanung

Ausbildung von Brandschutzhelfern

(ASR A2.2 / DGUV I 205-023)

Brandschutzhelfer sind wichtige Personen in der Löschkette und übernehmen einen Teil der betrieblichen Brandschutzaufgaben. Deshalb sind sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wie viele Brandschutzhelfer Sie ausbilden müssen und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.

 

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern ist in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 und der DGUV I 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ geregelt. Jeder Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten (min. 5%) durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Ziel der Ausbildung ist der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die Brandschutzhelfer sollen vorbereitet sein, im Notfall eine kühlen Kopf zu bewahren und anderen Beschäftigten helfen zu können.

 

Grundsätzlich soll immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hierbei hat der Arbeitgeber auch eventuellen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit Rechnung zu tragen. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten, somit ist auch in kleinen Betrieben mindestens ein Brandschutzhelfer erforderlich. Hierbei ist es unerheblich ob die Mindestzahl aus der ASR A2.2 einen "ganzen Brandschutzhelfer" ergeben oder nicht. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter.