Baustellensicherheit

Der erste Hinweis zur Sicherheit auf Baustellen befindet sich sogar schon in der Bibel: Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf daß du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele.

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Heute sind die Anforderungen in Regelungen wie der Baustellenverordnung (BaustellV) festgehalten. Bei entsprechender Baustellengröße und gefährlichen Arbeiten auf Bauvorhaben, ergibt sich die Erfordernis die Gewerke und Bauabläufe zu koordinieren. Hierzu ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für Baustellen vorgesehen.

 

Erläuterungen zur BaustellV der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

 

Bereits in der Planungsphase werden mögliche Gefährdungen und parallel ablaufende Montagearbeiten bewertet. Sichere und gleichzeitig wirtschaftliche Lösungen sind das gemeinsame Ziel. Bereits hier werden die Baustellenunterlagen, Arbeitsanweisungen und  der SiGe-Plan erstellt.

 

In der Ausführungsphase unterstützt der SiGeKo bei der Einweisung der beteiligten Unternehmen, nimmt an Bausitzungen und -begehungen teil und aktualisiert bei Bedarf den SiGe-Plan.

 

Schon in der Planungsphase wird die so genannte "Unterlage nach RAB 32" angefertig. Zum Abschluss des Bauvorhabens wird diese mit den sicherheitstechnische Hinweisen und Vorgaben zum späteren Betrieb, Wartung und zur Durchführung von Instandhaltungsarbeiten am Gebäude übergeben.

gültig bis 31.03.2023

gültig ab 01.04.2023